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 Diese allgemeinen Informationen haben
Bedeutung für die Korrespondenz
mit Versicherungsunternehmen
 


Beweispflicht 
Welche Regeln gelten im Rahmen der Beweispflicht?

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der etwas behauptet, auch dazu verpflichtet ist, es zu beweisen. Rechnen Sie immer damit, dass Ihre Unterlagen beim Versicherer abhanden kommen können. Fertigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Kopien Ihrer Schriftstücke. Versenden
Sie keine Originale, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt wird.


Fristen 
Was muss ich beachten, wenn Fristen gesetzt sind?

Insbesondere bei Vertragskündigungen kommt es auf die Einhaltung von Fristen an. Maßgeblich ist hier, dass der Gegenseite das Schriftstück innerhalb der festgelegten Frist zugegangen ist. Für andere Fristen, wie das neue Widerrufsrecht, ist die rechtzeitige Absendung bereits fristwahrend.


Zugang von Schriftstücken 
Wann ist "ein Schreiben ist zugegangen"?

Ein Schriftstück ist zugegangen, wenn es in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist (hierzu zählt klasisch der Briefkasten) und dieser in zumutbarer Art und Weise Kenntnis nehmen konnte. Den Zugang können Sie im Zweifel nur durch eine qualifizierte und rechtzeitige Versendung sicherstellen.


Zugang per Telefax 
Genügt der Versand von Schriftstücken per Telefax?

Die rechtliche Akzeptanz und Beweiskraft von Telefax- Schriftstücken ist auch abhängig von der Üblichkeit im jeweilgen Geschäftsverkehr. So akzeptieren Versicherer Kündigungsschreiben in aller Regel auch per Telefax. Bedenken Sie jedoch die mangelnde Beweiskraft im Streitfall und wählen Sie im Zweifel den qualifizierten Briefversand.


Telefongespräche 
Wie telefoniere ich richtig?

Notieren Sie sich immer den Namen Ihres Gesprächspartners und dessen Telefonnummer, dazu das Datum und eine kurze Zusammen- fassung des Gesprächsinhalts. Nur wenn Sie genau wissen, mit wem Sie welche Inhalte zu welcher Zeit besprochen haben, kann eine mögliche Beschwerde später erfolgreich sein.


 
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