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| | Diese allgemeinen
Informationen haben
Bedeutung für die Korrespondenz
mit Versicherungsunternehmen | |
 Beweispflicht | |
Welche
Regeln gelten im Rahmen der Beweispflicht?
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der etwas behauptet, auch
dazu verpflichtet ist, es zu beweisen. Rechnen Sie immer damit,
dass Ihre Unterlagen beim Versicherer abhanden kommen können.
Fertigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Kopien Ihrer Schriftstücke.
Versenden
Sie keine Originale, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt
wird. |
 Fristen | |
Was
muss ich beachten, wenn Fristen gesetzt sind?
Insbesondere bei Vertragskündigungen kommt es auf die Einhaltung
von Fristen an. Maßgeblich ist hier, dass der Gegenseite das Schriftstück
innerhalb der festgelegten Frist zugegangen ist. Für andere Fristen, wie das neue Widerrufsrecht, ist die rechtzeitige Absendung bereits fristwahrend. |
 Zugang
von Schriftstücken | |
Wann ist "ein Schreiben ist zugegangen"?
Ein Schriftstück ist zugegangen, wenn es in den Machtbereich
des Empfängers gelangt ist (hierzu zählt klasisch der Briefkasten) und dieser in zumutbarer
Art und Weise Kenntnis nehmen konnte. Den Zugang können Sie
im Zweifel nur durch eine qualifizierte und rechtzeitige Versendung
sicherstellen. |
 Zugang
per Telefax | |
Genügt
der Versand von Schriftstücken per Telefax?
Die rechtliche Akzeptanz und Beweiskraft von Telefax- Schriftstücken ist auch abhängig von der Üblichkeit im jeweilgen Geschäftsverkehr. So akzeptieren Versicherer Kündigungsschreiben in aller Regel auch per Telefax. Bedenken Sie jedoch die mangelnde Beweiskraft im Streitfall und wählen Sie im Zweifel den qualifizierten Briefversand. |
 Telefongespräche | |
Wie telefoniere ich richtig?
Notieren Sie sich immer den Namen Ihres Gesprächspartners und
dessen Telefonnummer, dazu das Datum und eine kurze Zusammen- fassung
des Gesprächsinhalts. Nur wenn Sie genau wissen, mit wem Sie welche Inhalte zu welcher Zeit besprochen haben, kann eine mögliche Beschwerde später erfolgreich sein. |
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