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| | Diese allgemeinen
Informationen sind für alle Versicherungsarten gleichermaßen
gültig | |
 Schadenminderungspflicht | |
Nach
dem Gesetz besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, als wäre
man nicht versichert. Die sogenannte Schadenminderungspflicht bedeutet,
dass alles zumutbare unternommen werden muss, um den Schaden zu
minimieren. Im Gegenzug muss der Versicherer Ihre Aufwendungen zur
Schadenminderung ersetzen. |
 Anzeigepflicht | |
Nach
Kenntnis des Schadens besteht die grundsätzliche Pflicht, diesen
unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Je nach Versicherungart
besteht eine spezielle zeitliche Frist, beispielsweise eine Woche.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige hat der Versicherer das Recht, die
Zahlung zu verweigern. |
 Auskunftspflicht | |
Das
Ausfüllen der vom Versicherer geforderten Schadenanzeige fällt
unter die Auskunftspflicht. Der Versicherte
muss den Versicherer bei der Feststellung der Art und des Umfangs des
Schadens unterstützen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann
den Versicherer berechtigen, die Leistung zu
verweigern. |
 Wahrheitspflicht | |
Alle
Angaben gegenüber dem Versicherer müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Anderenfalls darf der Versicherer die Leistung verweigern. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die falsche Angabe Auswirkung auf die Gewährung des Versicherungs- schutz hatte. |
 Belegpflicht | |
Gegenüber dem Versicherer müssen Sie belegen können, in welchem Wert welche Sachen von einem Schaden betroffen sind. Es empfiehlt sich deshalb, Belege aufzubewahren. Fotografieren Sie besonderes wertvolle Gegenstände! Bedenken Sie: Jede "Belegschwäche" nutzt der Versicherer dazu aus, den Leistungsbetrag zu drücken. |
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