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 Diese allgemeinen Informationen sind für alle Versicherungsarten gleichermaßen gültig 


Schadenminderungspflicht 
Nach dem Gesetz besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, als wäre man nicht versichert. Die sogenannte Schadenminderungspflicht bedeutet, dass alles zumutbare unternommen werden muss, um den Schaden zu minimieren. Im Gegenzug muss der Versicherer Ihre Aufwendungen zur Schadenminderung ersetzen.


Anzeigepflicht 
Nach Kenntnis des Schadens besteht die grundsätzliche Pflicht, diesen unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Je nach Versicherungart besteht eine spezielle zeitliche Frist, beispielsweise eine Woche. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige hat der Versicherer das Recht, die Zahlung zu verweigern.


Auskunftspflicht 
Das Ausfüllen der vom Versicherer geforderten Schadenanzeige fällt unter die Auskunftspflicht. Der Versicherte muss den Versicherer bei der Feststellung der Art und des Umfangs des Schadens unterstützen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann den Versicherer berechtigen, die Leistung zu verweigern.


Wahrheitspflicht 
Alle Angaben gegenüber dem Versicherer müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Anderenfalls darf der Versicherer die Leistung verweigern. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die falsche Angabe Auswirkung auf die Gewährung des Versicherungs- schutz hatte.


Belegpflicht 
Gegenüber dem Versicherer müssen Sie belegen können, in welchem Wert welche Sachen von einem Schaden betroffen sind. Es empfiehlt sich deshalb, Belege aufzubewahren. Fotografieren Sie besonderes wertvolle Gegenstände! Bedenken Sie: Jede "Belegschwäche" nutzt der Versicherer dazu aus, den Leistungsbetrag zu drücken.


 
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