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Die Rürup-Rente - eine Chance für Sie?
Ebenso wie zur Gesetzlichen Rentenversicherung, sind die Beiträge einer Rürup-Rente steuerlich abzugsfähig. Im Gegenzug unterliegen die späteren Leistungen der Besteuerung. Welches Sparpotenzial Ihnen zur Verfügung steht, zeigt Ihnen unser Online-Kalkulator ...



KurzinformationenDas bietet Ihnen besecured

Nicht beleihbar -  nicht veräußerbar. Keine einmalige Kapitalzahlungsmöglichkeit. Und eine lebenslange
Rente frühestens zum 60. Lebensjahr.

Alle Jüngeren werden diese Rente später einmal voll versteuern müssen. So ist das Prinzip "Rürup"
wahrlich kein Augenschmeichler.

Die Kehrseite ist: Anfänglich 68 % der Beiträge, auf
13.600 Euro im Jahr 2009 begrenzt, können maxi-
mal steuerlich geltend gemacht werden.

Ihnen ausgewogen darüber Auskunft zu geben, wie Sie von den neuen Regelungen des Alterseinkünfte-
Gesetzes betroffen sind, ist unser Ziel.

Welche Steuerersparnis Ihnen in der Form des Sonder-ausgabenabzuges zur Verfügung steht, zeigt Ihnen
mit wenigen Klicks unser Online-Kalkulator.

Verlässlich werden wir mit unserem Know-how an Ihrer Seite stehen, Ihnen im Rahmen unserer Beratungs-
arbeit Ihre Möglichkeiten transparent machen.




Das wichtigste auf einen Blick
Online-Kalkulator

Das neue Alterseinkünfte-Gesetz führt zu einer
stärkere Besteuerung der Gesetzlichen Rente

 

 

Im Gegenzug sind Ihre Beiträge zunehmend als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig

 


Den gleichen Gesetzmäßigkeiten unterliegt eine
Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt)

 

 


 
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