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Seit 2005 gilt: Bei einer Privaten Rentenversicherung
bleibt 50 % des Ertrages steuerfrei, falls Sie sich für
die Auszahlung des Kapitals entscheiden.
Verzichten Sie auf die Kapitalauszahlung zu Gunsten
einer lebenslangen Privatrente, bleiben 82 % des
Betrages steuerfrei.
Die Private Rentenversicherung ist nachweislich kein
kein "Renditekiller", vorausgesetzt die Gestaltung
und der Anbieter stimmen. |
Wir machen Ihnen transparent, welche Mechanismen zu berücksichtigen
sind, die im Ergebnis zu einer trag-
fähigen Anbieterentscheidung führen.
Innerhalb unserer Analyse werden wir auf die Merkmale besonders
eingehen, die Sie bei Ihren Eingaben als
wichtig hervorheben.
Eine Anbieterempfehlung für Sie herauszuarbeiten, wie
wir es für uns selbst an Ihrer Stelle tun würden, das
dürfen Sie von uns erwarten! |