|
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend, stellt der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2010 die Beiträge zur Gesundheitsvorsorge im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei.
Nach derzeitigem Verordnungsstand, unterliegen mindes- tens 79,59 % des Beitrags zur Privaten Krankenver- sicherung sowie 100 % des Beitrags zur Pflege- pflichtversicherung der Abzugsfähigkeit.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Private Absiche- rung vorzunehmen, sollte die Vorteile der neuen Re- gelung nutzen. Wie Sie ein optimales Ergebnis erreichen, erfahren Sie bei uns. |
Was kann eine Private Absicherung für mich leisten? Auf
diese Frage finden wir eine fundierte Antwort, ermitteln gemeinsam
mit Ihnen den Anbieter, der am besten zu Ihnen passt.
Anhand Ihrer Leistungsanforderungen erstellen wir eine Übersicht
zu allen in Frage kommenden Versicherern. Dabei beleuchten wir
intensiv Bedingungsqualität
sowie Beitrags- und Anbieterstabilität.
Nicht nur bei der Auswahl des geeigneten Versicherers, sondern insbesondere
auch im Leistungsfall stehen
wir als Ihre Interessensvertreter mit unserem
Know-how fest an Ihrer Seite. |