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Nicht beleihbar - nicht veräußerbar. Keine
einmalige Kapitalzahlungsmöglichkeit. Und eine lebenslange
Rente frühestens zum 60. Lebensjahr.
Alle Jüngeren werden diese Rente später einmal voll
versteuern müssen. So ist das Prinzip "Rürup"
wahrlich kein Augenschmeichler.
Die Kehrseite ist: Anfänglich 68 % der Beiträge, auf
13.600 Euro im Jahr 2009 begrenzt, können maxi-
mal steuerlich geltend gemacht werden.
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Ihnen ausgewogen darüber Auskunft zu geben, wie Sie von
den neuen Regelungen des Alterseinkünfte-
Gesetzes betroffen sind, ist unser Ziel.
Welche Steuerersparnis Ihnen in der Form des Sonder-ausgabenabzuges
zur Verfügung steht, zeigt Ihnen
mit wenigen Klicks unser Online-Kalkulator.
Verlässlich werden wir mit unserem Know-how
an Ihrer Seite stehen, Ihnen im Rahmen unserer Beratungs-
arbeit Ihre Möglichkeiten transparent machen. |