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Seit dem 8. August 2007 gilt: Beiträge zur Betrieblichen
Altersvorsorge, die aus dem Gehalt finanziert werden, bleiben
zeitlich unbegrenzt sozialabgabenfrei.
Die bisherige Begrenzung der Abgabenfreiheit auf das Jahresende
2008 entfällt. Sie sparen jetzt immer,
völlig unabhängig von der Finanzierungsform!
Bei entsprechend sorgfältiger Gestaltung reduziert sich Ihr
Haftungsrisiko auf ein Minimum, die Auswahl leistungsfähiger
Anbieter vorausgesetzt. |
Betriebliche Altersvorsorge so zu gestalten, dass für Sie
und Ihre Mitarbeiter eine leistungsstarke Win-Win
Situation entsteht, ist unser Ziel.
Nutzen Sie unseren BAV-Kalkulator, stellen Sie fest, wie hoch
das Einsparpotenzial
durch Betriebliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen ist.
Wie Sie Ihr Einsparpotential optimal ausschöpfen, dazu beraten
wir Sie gerne. Verlässlich werden wir mit unserem Know-how
an Ihrer Seite stehen. |